Bewerbungs-FAQ

 
Du hast eine Frage zu deiner Bewerbung bei uns? 
Dann schau doch gerne mal nach, ob du die passende Antwort hier finden kannst. 
 
Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne an unser Sekretariat wenden. 
(07841/673260 oder info@vst-achern.de
 
Gerne kannst du auch bei den weiteren Ansprechpartnern auf unserer Homepage vorbei schauen. 
 

  • Einen interessanten und zukunftssicheren Arbeitsplatz 
  • regelmäßiger Fachaustausch im Team 
  • interne und externe Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 
  • eine vertrauensvolle und unterstützende Zusammenarbeit mit dem Träger der Einrichtung 
  • eine angemessene Vergütung nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst (AVO) sowie eine Jahressonderzahlung und ein jährliches Ergänzungsentgelt 
  • eine betriebliche Zusatzversorgung (kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln - KZVK) 
  • Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Kinderzulage(n)
    • Geburtsbeihilfe
    • Arbeitsbefreiung für verschiedene familiäre Anlässe (z.B. Taufe, Kommunion, Firmung, Konfirmation oder kirchliche Eheschließung des/ der Beschäftigten bzw. eines Kindes oder bei Übernahme eines Tauf- oder Firmpatenamts)
    • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde für ein Kind unter 12 Jahren mit Anspruch auf Kindergeld* 
    • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde für zu pflegende Angehörige mit einem Pflegegrad von mindestens 2 unter bestimmten Voraussetzungen* 
    • Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine halbe Stunde ab Vollendung des 60. Lebensjahres* 
  • Die Möglichkeit eines Sabbatjahrmodells 
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B. JobRad)
  • Zuschuss zum "Deutschland-Ticket Job" 
*Die Zeitangaben beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitbeschäftigungen wird die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit entsprechend angepasst.
 

Ja, grundsätzlich kannst du in einem katholischen Kindergarten als pädagogische Fachkraft arbeiten, auch wenn du nicht katholisch bist. 
 
Grundlegend solltest du jedoch nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein. Ist dies der Fall, kann es dennoch zu einer Einzelfallgenehmigung kommen. 
 
Generell gilt: Wird die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche als Einstellungsvoraussetzung verlangt, so ist diese in der Stellenausschreibung als Anforderung angegeben. 
Wird die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche nicht verlangt, so ist in der Stellenausschreibung die "Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtung" als Anforderung aufgeführt.  
 
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du für deine Bewerbung eine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche benötigst, kannst du dich gerne bei uns melden. 
 

Du benötigst folgende Unterlagen: 
  • Bewerbungsanschreiben 
  • Lebenslauf 
  • die wichtigsten Zeugnisse 
  • alles im PDF Format 
Achte darauf, in deiner Bewerbung anzugeben, auf welche Stelle und in welcher Einrichtung du dich bewirbst.
 

  1. Du schickst uns deine Bewerbung im PDF Format entweder über das Bewerbungsformular auf unserer Homepage oder über info@vst-achern.de 
  2. Du erhältst eine Eingangsbestätigung von Seiten der Verrechnungsstelle
  3. Deine Bewerbungsunterlagen werden gesichtet
  4. Bei Interesse erhältst du zeitnah eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch
  5. Das weitere Vorgehen bekommst du während dem Vorstellungsgespräch mitgeteilt 
  6.  
 

Sehr gerne! 
In einigen unserer Kindertageseinrichtungen im Acher-Renchtal gibt es die Möglichkeit, sich als Zusatzkraft oder Integrationskraft/ Eingliederungshilfe zu bewerben. Hierfür benötigst du keine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft. 
 
Du fragst dich, was eine Zusatzkraft oder Integrationskraft ist? 
Dann schau gerne in den weiteren FAQs nach. 
 

Zusatzkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Einrichtung bereichern. (§ 7 Abs. 5 KiTaG) 
 
Das bedeutet, dass Zusatzkräfte Personen sind, die über keine Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft verfügen müssen. Sie unterstützen das pädagogische Personal in den Einrichtungen durch ihre Erfahrungen aus anderen Berufsfeldern. 
 

Wenn bei einem Kind in einer regulären Kita bestimmte Einschränkungen festgestellt werden, kann ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt werden. Hierbei wird zwischen einer pädagogischen und einer begleitenden Hilfe unterschieden. Eine begleitende Hilfe kann auch durch eine Person ohne pädagogische Ausbildung durchgeführt werden. 
Sobald der Antrag bewilligt ist, kannst du, als Integrationskraft bzw. Eingliederungshilfe, dich im Kindergarten gezielt mit diesem Kind beschäftigen. 
 
 

Du kannst deine Bewerbung im Kindergartenbereich auch gerne als Initiativbewerbung über unser Bewerbungsformular oder an info@vst-achern.de senden. In diesem Fall wird deine Bewerbung an alle Kindergartenleitungen der katholischen Kindertageseinrichtungen im Acher-Renchtal versendet, die zu diesem Zeitpunkt eine passende freie Stelle zur Verfügung haben. 
 
Bitte achte darauf, in deinen Bewerbungsunterlagen zu erwähnen, dass es sich um eine Initiativbewerbung handelt.